Gemeinsam mit unseren europäischen Kooperationspartnern übernehmen wir die rechtliche Vertretung und Rechtsberatung im Zusammenhang mit europäischen, vornehmlich deutschen, österreichischen und ungarischen zollrechtlichen Angelegenheiten, von der zollrechtlichen Beratung im Vorfeld des Abschlusses eines Import-Export-Geschäftes bis hin zur Vertretung im Rechtsbehelfsverfahren gegen Zollbescheide oder sonstige Maßnahmen der Zollbehörden.
Zu unseren Tätigkeiten gehören unter anderem folgende:
Beratung bei der Wahl des optimalen Import- und Exportzollverfahrens unter Berücksichtigung der Rechtsordnung des Import- bzw. Exportlandes
Hinweise zur Nutzung vereinfachter Zollverfahren
Beratung zur Beantragung verbindlicher Zolltarifauskünfte
Vorbereitung von Einsprüchen gegen Zollentscheidungen der Zollbehörde
Beratung im Rahmen behördlicher Vor-Ort-Prüfungen
Rechtsvertretung bei Verdacht auf eine Zollstraftat/einen Verstoß gegen Zollvorschriften
Prozessvertretung bei Beschlagnahmungen und Durchsuchungen von Geschäftsräumen
Beratung des Wirtschaftsbeteiligten im Zusammenhang mit der Beantragung einer in allen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gültigen EORI-Identifikationsnummer
Rechtliche Beratung bei der Erlangung des Status eines „Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten“ (AEO), um mögliche Verfahrensvereinfachungen zu erreichen
Überprüfung der Notwendigkeit der Nutzung des elektronischen Straßengüterverkehrskontrollsystems (EKÁER) und damit verbundene Rechtsberatung
Vertretung von Mandanten in Zollverfahren zur nachträglichen Zollveranlagung
Professionelle und kompetente Berufung gegen die erstinstanzliche Entscheidung der Zollbehörde
Einreichung von Anträgen auf Ermäßigung, Erlass der Zollschuld, Leistung einer Zollsicherheit und Aussetzung oder Aussetzung der Vollstreckung
Rechtsstreitigkeiten:
Verwaltungsklagen gegen Zollentscheidungen zweiter Instanz
Einreichen eines Überprüfungsantrags bei der Kurie
Einreichung eines Vorabentscheidungsersuchens an den Europäischen Gerichtshof während eines Rechtsstreits im Staat, in dem das Verfahren stattfindet
Unser Mandat im Zollverfahren umfasst die Erbringung zeitnaher, kostengünstiger und effizienter Dienstleistungen, wobei die Expertise unserer ausländischen Kooperationspartner und unserer ausländischen Rechtsanwälte vor Ort eine solide Basis für unsere Mandanten bildet.
Unsere Mitarbeiter verfügen über aktuelle Kenntnisse und langjährige Erfahrung in der Vertretung von Wirtschaftsteilnehmern in Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit der Anfechtung von Entscheidungen und Maßnahmen, die ihre Rechte verletzen. Zu unserem Leistungsspektrum im Bereich Zollvollstreckung gehört die Vertretung vor Behörden und Gerichten sowie die Prozessbegleitung zwischen den einzelnen Instanzen. Darüber hinaus vertreten wir unsere Mandanten und erteilen Auskünfte zu Gerichts- und anderen Rechtsangelegenheiten. im Verfahren nach der Berufungsinstanz.