E-Commerce ohne rechtliche Hürden

Für den Erfolg des Online-Handels ist Rechtssicherheit unabdingbar, die wir mit der umfassenden Unterstützung unseres Expertenteams in den Bereichen Datenschutz, Verbraucherschutz und Vertragsrecht gewährleisten.

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Digitaler Handel / E-commerce

Die alltägliche Bedeutung des digitalen Handels und seine Rolle im Handel hat in Ungarn seit 2010 stetig zugenommen, während sich gleichzeitig nicht nur der Umfang des Handels und der daran beteiligten Markthändler, sondern auch der rechtliche Rahmen erweitert hat.

Es reicht also nicht aus, die IT- und logistischen Voraussetzungen für die Tätigkeit zu schaffen, sondern man muss auch die rechtlichen Verfahren kennen, sonst kann der Marktteilnehmer schnell von den Steuerbehörden, der Wettbewerbsbehörde, dem Verbraucherschutz oder sogar der Datenschutzbehörde angesprochen werden.

Obwohl der Internethandel nach ungarischem Recht den kommerziellen Aktivitäten gleichgestellt ist, unterliegt er einer Reihe zusätzlicher und spezifischer Regeln, die in gesonderten Rechtsvorschriften festgelegt sind.

Um auf dem ungarischen Markt tätig werden zu können, muss man eine Geschäftsform oder ein Unternehmen gründen, die entsprechenden Tätigkeiten auswählen und sich bei den Steuerbehörden registrieren lassen.

Eine vorherige, auf die Tätigkeit zugeschnittene Rechtsberatung ist sicherlich ratsam, und in einigen Fällen kann die bereits weitgehend internationalisierte Handelsstruktur sogar eine komplexe steuerliche und zollrechtliche Beurteilung rechtfertigen (z. B. Steuererklärungs- und Zahlungsverpflichtungen, die sich aus der Verwendung verschiedener Paritäten ergeben, Transaktionen in der Lieferkette usw.).

Es muss unbedingt sichergestellt werden, dass die Bedingungen für die Vermarktung von Produkten (Etikettierung, Gebrauchsanweisungen usw.) mit den geltenden Rechtsvorschriften übereinstimmen, dass unter Berücksichtigung der zu vermarktenden Produktpalette geeignete AGB erstellt werden und dass mögliche umfassende Gewährleistungsansprüche (Produkthaftungsregelungen) geprüft werden, um so die rechtliche und finanzielle Haftung zu minimieren, die entstehen kann.

Die Einführung der GDPR – der Europäischen Datenschutzverordnung – wird auch zusätzliche Anforderungen an den Betreiber des Webshops stellen, der sowohl über eine Datenschutzpolitik als auch über die entsprechenden Verfahren verfügen muss, um die Einhaltung zu gewährleisten.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Ausübung des elektronischen Handels eine rechtlich komplexe Tätigkeit ist, die die Einschaltung eines Anwalts erfordert und bei der unsere Kanzlei eine umfassende Beratung bietet.

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