Finanzielle Daumenschrauben: Ungarn nimmt Zivilgesellschaft und Kryptowährungen mit einheitlicher Transparenzpolitik ins Visier



Katona & Partner Rechtsanwaltssozietät

Inkrafttreten: Juli 2025
Zuständigkeit: Ungarn
Rechtsgebiete: Regulatorische Compliance, Geldwäschebekämpfung (AML), Zivilgesellschaft, Kryptowährungen, Öffentliches Recht


1. Einleitung

Mit einer neuen Welle regulatorischer Maßnahmen hat die ungarische Regierung zwei bedeutende Neuerungen eingeführt, die – obwohl sie auf den ersten Blick unabhängig erscheinen – gemeinsam die finanzielle Landschaft sowohl für zivilgesellschaftliche Organisationen als auch für Inhaber digitaler Vermögenswerte grundlegend verändern könnten. Diese Maßnahmen umfassen:
(i) die Einführung erweiterter Transparenzpflichten für aus dem Ausland finanzierte NGOs sowie
(ii) die Kriminalisierung nicht genehmigter Dienstleistungen im Zusammenhang mit Kryptowährungsbörsen.
Was beide Entwicklungen verbindet? Ein zentralisiertes Finanzkontrollsystem im Namen der nationalen Sicherheit und Souveränität.


2. Ausländischer Einfluss und die neue Transparenzoffensive

Am 1. Juli 2025 wurden die Befugnisse des neu eingerichteten Amts zum Schutz der Souveränität (Szuverenitásvédelmi Hivatal) erheblich erweitert. Diese Behörde spielt nun eine zentrale Rolle bei der Untersuchung des ausländischen Einflusses auf politische und zivilgesellschaftliche Akteure in Ungarn – mit besonderem Fokus auf Finanzierungsquellen.

Nach dem überarbeiteten Transparenzregime der Regierung:

  • Kann jede aus dem Ausland finanzierte Organisation, die „die öffentliche Meinung oder Entscheidungsprozesse beeinflussen könnte“, untersucht werden.
  • Finanzierungen über einem bestimmten Schwellenwert müssen offengelegt werden und unterliegen Prüfpflichten, Offenlegungspflichten sowie möglicher Veröffentlichung in amtlichen Registern.
  • Das ungarische Geldwäschemeldesystem sowie die zuständigen AML-Behörden erhalten neue Aufgaben zur Überwachung dieser Finanzflüsse.

Diese Regelungen bedeuten für zivilgesellschaftliche Organisationen mit legitimer internationaler Unterstützung erhebliche Belastungen hinsichtlich der Compliance sowie erhebliche Reputationsrisiken. Darüber hinaus wird ein rechtlicher Rahmen für die Zusammenarbeit zwischen Behörden geschaffen – die Souveränitätskontrolle wird somit direkt mit finanzaufsichtlichen Instrumenten verknüpft.


3. Einschränkungen für Kryptowährungen: Anonyme Finanzierungswege abschneiden

Gleichzeitig wurden neue strafrechtliche Bestimmungen gegen nicht lizenzierte Kryptodienstleister eingeführt. Seit Juni 2025 droht Strafverfolgung jedem, der ohne vorherige Genehmigung der Ungarischen Nationalbank Dienstleistungen wie Krypto-Tausch oder Wallet-Verwaltung (z. B. mit Bitcoin) anbietet.

Diese Regelungen verfolgen zwei Ziele:

  • Sie bringen die ungarische Regulierung in Einklang mit den EU-Richtlinien zur Geldwäschebekämpfung und der MiCA-Verordnung (Markets in Crypto-Assets).
  • Gleichzeitig werden alternative Finanzierungswege blockiert, die oft von Aktivist:innen, NGOs und informellen Netzwerken genutzt wurden.

Auch wenn Regulierungsbehörden auf Risiken im Bereich Geldwäsche und Anlegerschutz verweisen, hat die Praxis zur Folge, dass der Zugang zu dezentralen Finanzinstrumenten eingeschränkt wird – insbesondere für Akteure, die sich der Kontrolle durch das traditionelle Bankwesen entziehen möchten.


4. Die zugrunde liegende Logik: Transparenz als Kontrollinstrument

Die parallele Einführung dieser beiden Maßnahmen verweist auf eine umfassendere regulatorische Logik: Der ungarische Staat betrachtet finanzielle Transparenz zunehmend als Instrument der nationalen Sicherheit – nicht nur als bloße Compliance-Anforderung.

Zivilgesellschaftliche Akteure, die sich bisher auf Krypto-Spenden oder internationale Fördermittel gestützt haben, stehen nun vor einer doppelten Hürde:

  1. Sie müssen ihre ausländischen Finanzierungsquellen formell offenlegen und können Gegenstand staatlicher Integritätsprüfungen werden.
  2. Die Nutzung dezentraler Kryptokanäle ist nicht mehr gefahrlos möglich – Strafbarkeit droht für Vermittler:innen.

Das Ergebnis ist ein politisch-strategisches Regelwerk, das verbliebene Lücken für inoffizielle oder autonome Finanzströme systematisch schließt – ein Vorgehen, das sowohl ausgeklügelt als auch umstritten ist.


5. Rechtlicher Rahmen und Auswirkungen

Relevante Rechtsquellen:

  • Gesetz Nr. XXV/2023 zum Schutz der nationalen Souveränität und die dazugehörigen Durchführungsverordnungen
  • Regierungsverordnung Nr. 161/2025 (VI.20.) zur Kriminalisierung nicht genehmigter Krypto-Tauschdienste
  • Ungarisches AML-Gesetz – Gesetz Nr. LIII/2017 über die Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (in der Fassung von 2025)
  • EU-Verordnung 2023/1114 (MiCA)

Für in Ungarn tätige NGOs und Kryptodienstleister empfiehlt es sich dringend:

  • Ihre internen Compliance-Prozesse zu überprüfen
  • Finanzierungswege und Meldepflichten zu evaluieren
  • Sicherzustellen, dass sämtliche Aktivitäten mit digitalen Vermögenswerten von der Ungarischen Nationalbank genehmigt oder registriert sind

6. Fazit

Die jüngsten Gesetzesinitiativen Ungarns deuten auf einen Paradigmenwechsel hin. Durch die Verbindung von Maßnahmen zur Geldwäschebekämpfung mit Instrumenten zum Schutz der Souveränität schafft die Regierung einen einheitlichen Rahmen, der nicht nur auf Transparenz abzielt, sondern auch gezielt die finanzielle Autonomie bestimmter zivilgesellschaftlicher und politischer Akteure einschränkt.

Diese Strategie könnte innenpolitisch verfassungsgemäß sein – dürfte jedoch auf internationaler Ebene und insbesondere bei der EU Aufmerksamkeit erregen, vor allem im Hinblick auf Grundrechte wie Vereinigungs- und Meinungsfreiheit.


Katona & Partner Rechtsanwaltssozietät
Fachbereich für Regulierungs- und Öffentliches Recht

Dr. Géza Katona, LL.M., Rechtsanwalt

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