Handelsgesellschaften: Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Zweigniederlassungen, direkte Handelsvertretung ausländischer Unternehmen.
Wir bieten unseren Kunden die folgenden Rechtsberatungsdienste für die effiziente Gründung von Unternehmen an:
Unterstützung unserer Mandanten bei der Wahl der am besten geeigneten Rechtsform für ihr Unternehmen,
Ausarbeitung und Kommentierung aller für die Gründung von Gesellschaften erforderlichen Dokumente (Gründungsantrag, Satzung und Satzungsänderungen, Unterschriftsproben, Erklärungen usw.) sowie die Erstellung des Protokolls der Hauptversammlung des Gesellschaftsorgans und der Geschäftsordnung der Gesellschaft
die Erstellung von Unterlagen über den Verkauf von Gesellschaftsanteilen im Hinblick auf den Erwerb von Aktien
Einrichtung direkter Handelsvertretungen von Niederlassungen und ausländischen Unternehmen
in diesem Zusammenhang die Vertretung unserer Mandanten in Verfahren vor dem Handelsgericht.
Schritte zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (LLC):
1. Datenerfassung
-z.B. Firmenname, Sitz, Mitglieder, Geschäftsführer, etc.
2. Vorbereitung der für die Gründung der GmbH erforderlichen Dokumente
Die folgenden Punkte sollten in der Satzung der GmbH geregelt werden:
– Name und eingetragener Sitz der GmbH
– Mitglieder der GmbH, Stammkapital (der Mindestbetrag des Stammkapitals der GmbH beträgt 3.000.000,- HUF), Stammkapital der Mitglieder
– Das Mindestkapital einer GmbH beträgt 3.000.000,- HUF (Mindestkapital der GmbH), das Mindestkapital der GmbH beträgt 3.000.000,- HUF (Mindestkapital der GmbH), die Art der Registrierung
– die Tätigkeiten, die das Unternehmen eintragen lassen möchte
– falls gesetzlich vorgeschrieben, Mitglieder des Aufsichtsrates der GmbH, Wirtschaftsprüfer
3. Unterzeichnung der für die Gründung der GmbH erforderlichen Dokumente
Die Gültigkeit der Satzung der GmbH:
– eine schriftliche Aufzeichnung
– Unterschrift aller Gesellschafter
– Gegenzeichnung durch einen Rechtsanwalt
4. Zahlung der Rechtskosten für die Gründung der GmbH
– HUF 50.000,- Gebühr (vereinfachtes Verfahren)
– HUF 5.000,- Veröffentlichungsgebühr und
– HUF 5.000,- jährlicher Mitgliedsbeitrag bei der Industrie- und Handelskammer.
5. Einreichung der für die Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung erforderlichen Unterlagen bei dem zuständigen Gericht
– die für die Gründung der GmbH erforderlichen Unterlagen müssen dem Gericht innerhalb von 30 Tagen nach Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags vorgelegt werden
– bei der Eintragung der Gesellschaft ist eine rechtliche Vertretung erforderlich
6. Eintragung der GmbH
– im vereinfachten Eintragungsverfahren entscheidet das Gericht über den Eintragungsantrag innerhalb einer Arbeitsstunde nach Eingang des Antrags.