Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung?

Im Folgenden vergleichen wir zur Vereinfachung und Klarheit die Merkmale einer Tochtergesellschaft oder Zweigniederlassung in Tabellenform, damit Wirtschaftsteilnehmer mit einer Abwägung der Vor- und Nachteile schneller eine Entscheidung über die Gründung treffen können.

EigenschaftTochtergesellschaftZweigniederlassung
1. Selbständige Rechtspersönlichkeitjaja
2. Gründung erforderlichGesellschaftsvertrag der GründungsgesellschafterGründungsbeschluss des/der Gründungsgesellschafter
3. Eintragung im ungarischen Firmenregister erforderlichjaja
4. Rechtmäßige Ausübung von wirtschaftlichen Tätigkeiten in der Vorgründungsphasejaja
5. Vertretung möglichjanein
6. Vertreter-TitelGeschäftsführer, Firmenleiter, leitender AngestellterLeiter der Zweigniederlassung
7. Art der VertretungArbeitsverhältnis oder Geschäftsführervertrag mit einer ungarischen GmbHArbeitsverhältnis, langfristiger Geschäftsbesorgungsvertrag, Entsendung
8. Unvereinbarkeitsvorschrift mit einer Position in der Muttergesellschaftnicht vorhandennicht vorhanden
9. Unternehmenszeichnungalleine oder gemeinsamalleine oder gemeinsam
10. Stammkapitalmindestens 3.000.000 HUF (GmbH)keine gesetzliche Mindesthöhe, jedoch muss der ausländische Gründer fortlaufend Vermögen zur ordnungsgemäßen Geschäftstätigkeit bereitstellen
11. Haftung der ausländischen GesellschaftGrundsätzlich haftet die ausländische Muttergesellschaft nicht für die Verbindlichkeiten der Tochtergesellschaft. In Ausnahmefällen kann eine rückwirkende Haftung nach den gesetzlich definierten Bedingungen (z. B. mangelhafte Buchführung, Missbrauch von Mehrheitsbeteiligung) festgestellt werden.Die ausländische Muttergesellschaft haftet uneingeschränkt und gesamtschuldnerisch für die Zweigniederlassung.
12. ArbeitgeberrechteDer Geschäftsführer oder ein dafür ausdrücklich bevollmächtigter Angestellter übt diese aus.Die Muttergesellschaft übt diese über die Zweigniederlassung aus.
13. Verpflichtung zur doppelten Buchführungjaja
14. Verpflichtung zur Jahresabschlussprüfungselbständig, Veröffentlichung innerhalb von 150 Tagen nach dem Bilanzstichtagselbständig, Veröffentlichung innerhalb von 150 Tagen nach dem Bilanzstichtag
15. Pflicht zur Wirtschaftsprüfungbei doppelter Buchführung, mehr als 50 Angestellten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 100 Millionen HUFbei doppelter Buchführung, mehr als 50 Angestellten und einem Nettojahresumsatz von mehr als 100 Millionen HUF
16. Wirtschaftsjahr kann vom Kalenderjahr abweichenjaja
17. Möglichkeit zur Umwandlung in eine andere Gesellschaftsformjagrundsätzlich nicht erlaubt
18. Selbständige Steuerpflichtjaja

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Dr. Katona Géza, LL.M. ügyvéd (Rechtsanwalt / attorney at law)

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